Die
Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG benennt dem Kunden selbständige Haushaltshilfen aus osteuropäischen
Ländern. Das osteuropäische Unternehmen schließt einen
Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Kunden. Wünscht der Kunde eine
Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit, kann die Firma
Stille Sp. z o. o. & Co. KG mit der Abwicklung beauftragt werden.
Für
die Benennung von Interessenten aus Polen oder anderen osteuropäischen
EU-Ländern erhält die Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG eine einmalige Servicevergütung
in Höhe von 714,00 €.
Die
Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG kann nicht für entstehende Schäden haftbar gemacht
werden die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem osteuropäischen
oder deutschen Dienstleister und dem Kunden entstehen. Bei den Bemühungen
wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit ein Unternehmen gefunden
wird, das sich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen,
damit Risiken auf diese Weise gedeckt werden.
Sollte
eine Person, die dem Kunden durch die Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG bekannt geworden ist,
in irgendeiner Art und Weise, ob mit Dienstleistungsvertrag oder Arbeitsvertrag
bei einem Partneruntrnehmen, vom Kunden oder Dritten beschäftigt werden,
so wird sofort die vorgenannte Servicevergütung fällig und eine
Vertragsstrafte in Höhe der Servicevergütung. Der Kunde darf
keine ihm überlassende Daten über ihm vorgeschlagene Kräfte
an Dritte weitergeben.
Die
Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten zu speichern
und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zu verwenden. Auch die Weitergabe
an Dritte ist zulässig, sofern es die Tätigkeit erfordert. Die
Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Alle
Beratungsleistungen sind für den Kunden kostenfrei. Diese freiwilligen
Leistungen können somit auch nicht eingeklagt werden. Für die
Informationen in dieser Homepage, sowie für die Bertungsleistungen
wurde sorgfältig recherchiert. Für die kostenfreie Nutzung der
Informationen bzw. Beratungsinformationen wird weder Garantie noch die
juristische Verantwortung übernommen. Verbindliche Auskünfte
werden von Rechtsanwälten oder Steuerberatern erteilt.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung,
24h-Pflege usw. sind Begriffe unter denen im Internet gesucht wird. Damit
Sie uns finden können, verwenden wir diese und ähnliche Begriffe
auch. Wir möchten jedoch klarstellen, dass die eingesetzten Kräfte
zwar 24 Std. anwesend sein können, jedoch nicht 24 Std. arbeiten.
Die übliche Tätigkeitszeit überschreitet die allgemeine
8-Stunden-Regelung nicht.
Sofern
einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige
Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem urprünglichen
Zweck entsprechen, zu ersetzen. Bei schriftlichen Verträgen gelten
die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden bedürfen
zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Stille Sp. z o. o. & Co. KG.
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